Organ der Börse zur Bestimmung von Regeln des Börsenhandels
Der Börsenrat besteht aus 24 Mitgliedern. Die Mitglieder des Börsenrates sind u.a. Vertreter der Kreditinstitute und Fondsgesellschaften. Die Amtszeit einer Periode beträgt 3 Jahre. Die Beschreibung der Aufgaben des Börsenrates ist in der Börsenordnung geregelt. Dies beinhaltet u.a.:
- Bestellung, Abberufung und Überwachung der
Geschäftsführer - Erlass der Börsenordnung und der Gebührenordnung
- Erlass der Bedingungen für die Geschäfte an der Börse
- Erlass einer Geschäftsordnung für die
Geschäftsführung